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Allgemeine Informationen - für J&B Mitarbeiter

 

 

 

 

Büro-Öffnungszeiten:

Montag – Freitag

 

08.00 - 12.00 Uhr 
13.30 - 18.00 Uhr

Lohn
Beim Arbeiten in der Schweiz wird Ihnen das Gehalt in Schweizer Franken ausbezahlt. In den meisten Berufen, unter anderem auch im Baugewerbe, bestehen Gesamtarbeits- verträge (GAV‘s), welche ein 13. Monatsgehalt vorsehen. Die Gehälter werden monatlich ausbezahlt.

 

Lohnabrechnungen
Die J&B Personal AG erstellt Ihre Lohnabrechnung immer Ende Monat. Um eine einwandfreie Abrechnung zu garantieren, ist es daher unerlässlich, dass uns die Arbeitsrapporte jede Woche unterschrieben vorliegen, bitte nicht bis Ende Monat warten.
Quellensteuerpflichtige können wir nur dann abrechnen, wenn sämtliche Rapporte des jeweiligen Monats abgegeben und verrechnet wurden. Nur somit können wir gewährleisten, dass die Quellensteuerabrechnung korrekt ist und keine Nachforderung entstehen.

 

Lohnabzüge
Je nach Beruf, Alter und Einkommen betragen die gesamten Sozialabgaben (ohne Krankenkasse) zwischen 13% und 24% vom Bruttogehalt. Mit den Sozial- versicherungsbeiträgen sind die wesentlichen Versicherungsbereiche wie Altersrente, berufliche Vorsorge, Invalidität und Unfall abgedeckt.

 

Lohnvorschüsse
1.   Bankvorschüsse sind kostenlos und müssen vor 9:30 Uhr vormittags beantragt

-----werden, damit sie gleichentags ausgelöst werden.
      Transaktionsdauer CH: 1-2 Tage, Ausland: 2-5 Tage.
2.   Barvorschüsse werden nur mit Voranmeldung und unterschriebenem Rapport

---- ausbezahlt und mit einer Bearbeitungsgebühr von 10.- CHF belastet.
3.   Es werden max. 80 % Vorschuss vom Nettolohn für den unterschriebenen Rapport

...... ausbezahlt.
4.   Bitte Vorschüsse immer min. 3 Tage vor der Lohnabrechnung anmelden.

 

Sozialabgaben
AHV/IV     Alters- Hinterbliebenen- und Invalidenversicherung
ALV          Arbeitslosenversicherung
BVG         Berufliche Versorge (Pensionskasse)


Obligatorische Versicherungen
NBU         Nicht-Betriebsunfallversicherung
SUVA       Betriebsunfallversicherung
KTG          Krankentaggeld

 

Je nach Gesamtarbeitsvertrag können noch zusätzliche Abgaben verrechnet werden wie etwa FAR (frühzeitiger Arbeitsrücktritt), Paritätsfonds, Ausbildungsfonds etc.

 

Quellensteuer
Jeder ausländische Mitarbeiter ist in der Schweiz steuerpflichtig. Die Quellensteuer wird anhand von Lohn, Wohnort, Kirche und Familienstatus berechnet und direkt vom Lohn abgezogen. Auf Grund der kantonalen Steuerdifferenzen verändert sich der Steuersatz jeweils bei einem Kantonswechsel.

 

Feriengeld
Gemäß schweizerischem Arbeitsvermittlungsgesetz AVG wird ihr Feriengeld auf Ihrem persönlichen Ferienkonto aufkummuliert und Ihnen bei Ferienbezug oder bei Austritt aus der J&B Personal AG im Folgemonat ausbezahlt. Auf Wunsch sparen wir Ihnen auch das 13te Gehalt an.

 

Arbeitgeberbescheinigung/E301/PDU1
Schweizer Arbeitgeberbescheinigungen müssen vom jeweiligen Kanton des Arbeitgebers in die europäische E-301 umgeschrieben werden. Dazu muss neu vorgängig das PDU1 Formular mit Arbeitsangaben der letzten Jahre an die Arbeitslosenkasse der Temporärfirma zurückgesandt werden. Erst dann wird Ihnen die E301 ausgestellt. Behalten Sie immer eine Kopie Ihrer Formulare, damit Sie diese nächstes Jahr wieder ergänzen können. Die neuen PDU1 Formulare sind bei der J&B Personal AG erhältlich.

 

Bewilligung (EU/EFTA)
Mitarbeiter, welche noch keine Arbeitsbewilligung haben, werden über die J&B Personal AG im Kanton Zug im Meldeverfahren angemeldet. Während des Meldeverfahrens (max. 90 Wochentage/pro Jahr) ist man in der Wohngemeinde nicht meldepflichtig. Nach dem Meldeverfahren ist eine L-Bewilligung (max. 1 Jahr gültig) zu beantragen. Für die L-Bewilligung benötigt die Firma J&B Personal AG folgende Unterlagen:

 

- Bewilligungsformular der Wohngemeinde mit Stempel J&B Personal AG
  (Je nach Gemeinde müssen Sie sich persönlich vor Ort melden)                                        
- 2x Farb-Passfotos                                                        
- Kopie Pass/Ausweises (evtl. Original Ausweis)
- J&B Personal AG Arbeitsvertrag
- Mietvertrag/Unterkunftsbestätigung

 

Ist ein Wohnungswechsel geplant und Sie sind in Besitz einer L- oder B-Bewilligung, müssen Sie sich in der alten Wohngemeinde abmelden und in der neuen wieder anmelden. Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie die J&B Personal AG.

 

Unfallversicherung
Alle J&B Mitarbeiter sind über die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) gegen betrieblichen und nicht betrieblichen Unfall automatisch versichert. Die Versicherung übernimmt die Arzt-/Genesungskosten und Lohnfortzahlung bei Unfall.

 

Krankenkasse
Alle J&B Personal AG Mitarbeiter, welche keine private CH-Krankenkasse haben (Dokument muss vorliegen), werden automatisch über die J&B Personal AG bei der CSS Versicherung angemeldet. Ausländische Kassen (D, A, F, I, E) werden nur akzeptiert, wenn sie über die Wohngemeinde anerkannt und genehmigt werden. Bis zu dieser Genehmigung sind Sie über die CSS versichert. Der Versicherungsschutz besteht ab dem ersten Arbeitstag. Im Notfall können Sie sich in jedem Kanton ärztlich betreuen lassen. Für einen nicht-Notfall bitte zwecks Kostenübernahme vorab mit der J&B Personal AG Kontakt aufnehmen.
Die Standard-Franchise beträgt 2000.-/Jahr. Die Prämien werden Ihnen monatlich direkt vom Lohn abgezogen.
Möchten Sie andere Vertragsbedingungen bei der Krankenkasse (z.B. tiefere Franchise), können Sie dies direkt mit der CSS vereinbaren und die Versicherung jederzeit privat übernehmen.
Tel: 0041 (0)58 277 35 92, Frau Sandra Kälin
Bei Austritt aus der J&B Personal AG werden Sie automatisch abgemeldet. Der Versicherungsschutz bleibt weiterhin bis ans jeweilige Monatsende bestehen. Damit der Krankenversicherungsschutz nach Monatsende weiterhin aktiv bleibt, melden Sie sich persönlich bei der  CSS.
Sie erhalten aus organisatorischen Gründen von den Krankenkassen keine Versicherungskarten mehr. Nur eine schriftliche Bestätigung (Police). Medikamentenbezug und Arztbesuche im Ausland müssen mit der CSS vorab besprochen werden.

 

Privathaftpflicht
„Wer jemandem schuldhaft einen finanziellen Schaden zufügt, muss dafür einstehen. Schuldhaft ist bereits eine fahrlässige Handlung, Absicht ist nicht vorausgesetzt. Fahrlässigkeit liegt bei Nachlässigkeit oder Unaufmerksamkeit vor.“ Falls Sie im Ausland keine Privathaftpflicht besitzen, bieten wir Ihnen zu Ihrem Schutz eine temporäre Lösung an. In der Schweiz kann ein Schaden schnell in die Millionenhöhe gehen. Leistungsvergleich über www.comparis.ch. Kosten ca. 120 CHF pro Jahr. Melden Sie sich bei der J&B Personal AG.

 

Unterkünfte
Um den Erstaufenthalt in der Schweiz zu vereinfachen, ist die J&B Personal AG bemüht, eine angemessene Unterkunft in einer Pension, einem Hotel oder einer Wohnung zu vermitteln. Ein allfälliges Vertragsverhältnis besteht zwischen dem Arbeitnehmer und dem Vermieter. Die Mietkosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Arbeitnehmers. Diese können selber vor Ort beglichen werden oder über uns abgerechnet werden.
Bei speziellen Abmachungen (Nebenkosten, Telefon, PP etc.), welche mit dem Vermieter vor Ort vereinbart werden, muss dies der J&B Personal AG schriftlich weiter geleitet werden. Mietkosten-Rückerstattungen erfolgen nur dann, wenn diese vom Vermieter entsprechend schriftlich bestätigt wurden. Wer bei einem laufenden Einsatz den Mietvertrag frühzeitig beendigt, kann mit Aufwandskosten für die Zimmersuche belangt werden.
Bei allgemeinen Informationen, Mietobjektswechsel, Wohnortswechsel sowie Fragen über Mietkosten kontaktieren Sie die J&B Personal AG.
 

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Grundsätzlich werden im handwerklichen Bereich Abschlüsse länderübergreifend anerkannt. Ausbildungsdauer, Berufspraxis und Sprachkenntnisse können jedoch fallweise zu abweichenden Einstufungen in der Schweiz führen.

 

Auto/Führerausweis
Wer mit seinem  Fahrzeug länger als 1 Jahr ab Einreisedatum mit L- oder B-Bewilligung in der Schweiz als Saisonier arbeitet, kann dieses beim Strassenverkehrsamt für max. 2 Jahre vom Zoll befreien lassen. Verlängerungen sind nur über das Zollamt (Artikel 4.2) möglich. Bei Wiederhandlung wird ein Verfahren eingeleitet und mit Bussen bestraft.
Der ausländische Führerausweis der Klasse B (PKW) muss innerhalb eines Jahres gegen den Schweizer Führerausweis getauscht werden. Für diese Kategorie ist ein Sehtest notwendig, für die höheren Kategorien wie C und D etc. ist eine ärztliche Untersuchung geboten.

 

Autobahn
Bei der Einreise müssen Sie, falls Sie die Autobahn benützen, eine Vignette kaufen. Diese erhalten Sie an jeder Autobahntankstelle oder bei der Post. Kosten 40.- sFr. (ca. 32.- Euro)

 

Bank/Konto
Für unsere ausländischen Mitarbeiter empfehlen wir die Eröffnung eines Schweizer Postkontos bei der Postfinance.

 

Heimreise
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Heimreise alle 2-3 Wochen einzuplanen. Dies immer in Absprache mit dem Vorgesetzten der Einsatzfirma.

 

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J&B Personal AG

Chamerstrasse 44 - CH-6331 Hünenberg
Tel: +41 (0)41 785 80 70 - info@jb-personal.ch